AGB’s

§1  Preise

Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung. Es gilt der bei Bestellung gültige Listenpreis. Erfolgt die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss, ist der am Liefertag gültige Listenpreis maßgeblich. Bei mehr als 5% Erhöhung ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.

§2  Lieferung

Versand und Zustellung erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit Aufgabe der Ware zum Versand auf den Käufer über.

Bei Auftragserteilung nicht vorhersehbare Umstände, wie Mangel an Roh- und Hilfsstoffen oder Behinderungen durch höhere Gewalt (Krieg, Unruhen, Streik usw.), berechtigen den Verkäufer, sofern hier- durch die Lieferung der bestellten Ware unmöglich wird, zum Rücktritt vom Vertrag durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Käufer. Bei einem zeitlich begrenzten vom Verkäufer unverschuldeten Liefer- hindernis ist der Verkäufer berechtigt, den vereinbarten Liefertermin um den Zeitraum der Hinderung zu überschreiten.

§3  Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb 5 Tagen abzüglich 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Ersatzteillieferungen und Reparaturen sind sofort rein netto zahlbar.

§4  Sachmängel

Für Sachmängel haftet der Verkäufer wie folgt:

a) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des

Verkäufers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

b) Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, Die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang gemäß nachstehend §10, Die vorstehen- de Bestimmung gilt nicht, soweit das Gesetz in §438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden), in §479 BGB (Rückgriffsanspruch) und in §634 a) BGB (Baumängel) zwingend längere Fristen vorschreibt,

c) Der Käufer ist verpflichtet, Sachmängel gegenüber dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu rügen.

d) Im Falle von Mängelrügen dürfen Zahlungen des Käufers nur in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Sachmangel stehen. Der Käufer kann Zahlungen nur zurückhalten, wann er eine Mängelrüge schriftlich geltend gemacht hat, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Verkäufer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Käufer ersetzt zu verlangen.

e) Zunächst ist dem Verkäufer stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.

f) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, Für vergebliche Aufwendungen kann der Käufer nichts verlangen,

g) Mängelansprüche bestehen         nicht bei     nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,             übermäßiger Beanspruchung      ungeeigneter Betriebmittel, mangelhafter oder ungeeigneter Materialien oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und   den    daraus    entstehenden      Folgen   ebenfalls    keine Mängelansprüche.

h) Ansprüche des Käufers wegen der zum Zeitpunkt der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung das Verkäufers verbracht worden Ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

i) Rückgriffsansprüche der Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat, Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Käufers gegen den Verkäufer gilt ferner die Bestimmung In vorstehend lit. h) entsprechend,

i) Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen die Regelung in nachstehend §7 (sonstige Schadensersatzansprüche), Weitergehende oder andere als die in diesem §4 geregelten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

k) Die vorstehenden Regelungen in diesem §4 gelten entsprechend, sofern Vertragsgegenstand nicht eine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung (insbesondere Reparaturleistung) das Verkäufers Ist.

§5 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises sowie Ausgleichung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung Verkäufer/Käufer herrührender auch künftiger Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der nach §3 erfüllungshalber angenommenen Schecks und Wechsel, Soweit der Wort aller

Sicherungsrechte, die dem Verkäufer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigen sollte, wird der Verkäufer auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs die Vorbehaltsware weiterzuveräußern, bzw. weiterzuverarbeiten.

Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Käufer in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ist zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Käufer ist zur Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware in jedweder Form nicht berechtigt. Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware wird der Verkäufer im Verhältnis deren Wertes Miteigentümer der neuen Ware. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der gelieferten Ware durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist verpflichtet, sofern der Wert der bestehenden Sicherheiten die offenen Forderungen um mehr als 20% übersteigt auf Verlangen des Käufers insoweit die Freigabe zu erklären.

Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer jegliche Inanspruchnahme des Vorbehaltsgutes unverzüglich mitzuteilen.

§6    Scheck-/Wechselklausel

Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrundeliegende Forderung aus Lieferung erst mit Einlösung durch den Käufer als Bezogener,

§7   Sonstige Schadensersatzansprüche

a) Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

b) Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem

Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels oder der Verletzung wesentlicher Vortragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher. Vortragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder Wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§8   Rücktrittsrecht

Der Verkäufer ist unbeschadet des gesetzlichen Rücktrittsrechtes berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn

- der Käufer gegen seine Pflichten hinsichtlich des Vorbehaltsgutes verstößt

- Vergleichs- oder Konkursanträge über das Vermögen des Käufers gestellt werden, bzw. Vollstreckungsmaßnahmen Dritter die Kaufpreisforderung des Verkäufers gefährden

§9   Unwirksamkeit einer Klausel/Entgegenstehende Bestimmungen

Sollte eine der in den AGB's enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder                                                           werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt,

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche, auch zukünftige Vertragsverhältnisse das Verkäufers. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Verkäufer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

§10  Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist:

a) Bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn die betriebsbereite Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen des Lieferers. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Sendung vom Lieferer gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.

b) Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme In eigenen Betrieb; soweit ein Probebetrieb vereinbart ist, nach einwandfreiem Probebetrieb. Vorausgesetzt wird dabei, dass der Probebetrieb bzw. die Übernahme in eigenen Betrieb unverzüglich an die betriebsbereite Aufstellung oder Montage anschließt. Nimmt der Besteller das Angebot eines Probebetriebes oder der Übernahme in eigenen Betrieb nicht an, so geht nach Ablauf von 14 Tagen nach diesem Angebot die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Besteller über.

c) Wenn der Versand, die Zustellung oder der Beginn oder die Durchführung der Aufstellung oder Montage auf Wunsch das Bestellers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Besteller über; jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die von ihm verlangten Versicherungen zu bewirken.

 

§11  Erfüllungsort/Gerichtsstand

a) Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz das Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

b) Erfüllungsort ist Linz. Für die vertraglichen Bedingungen gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Klicken Sie auf das PDF Symbol um unserer Geschäftsbedingungen herunterzuladen.